Das Business-Netzwerk Xing setzt seinen Weg der Erneuerung konsequent fort. Aktuell wurden die Gruppen überarbeitet und bieten etwas andere Funktionen.
Das Business-Netzwerk Xing setzt seinen Weg der Erneuerung konsequent fort. Aktuell wurden die Gruppen überarbeitet und bieten etwas andere Funktionen.
Gestern habe ich über die neue Abmahngefahr für das fehlende Xing-Impressum berichtet. Dabei kam die Frage auf, wo man bei den anderen sozialen Netzwerken ein Impressum anlegen kann. Das ist tatsächlich nicht ganz einfach. Denn das amerikanische Recht fordert keine Angaben nach Telemediengesetz (TMG). Daher sehen Facebook, Twitter, Google+, Pinterest etc. keine gesonderten Felder vor. Für deutsche Anbieter gilt jedoch deutsches Recht und damit stehen Anbieter vor einem Problem.
Laura studiert derzeit Journalismus an der Hochschule Bremen. Ein Grund, dass sie einzelne Aspekte zu ihrem Studium und zu PR betrachtet.
Die Abmahnwelle hat jetzt auch das Businessnetzwerk Xing erreicht. Und zwar geht es um die Impressumspflicht bei den Profilen. Über die rechtliche Bewertung gibt es bei verschiedenen Anwälten eine klare Meinung. Trotzdem sollte jeder Nutzer vorsorglich ein Impressum anlegen.
Heute gibt es eine kleine Premiere bei meinen Rezensionen. Auf meinem Schreibtisch liegt eine Doktorarbeit: „Zukunft der Nachrichtenagenturen. Situation, Entwicklungen, Prognose.“ von Dr. Yasmin Schulten-Jaspers. Das spannende Thema hat für die Arbeit in der PR jedoch keinen hohen Praxisbezug, vielmehr verbessert es das grundlegende Verständnis des „Nachrichtenmarktes“ in Deutschland.