Wer im Internet ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, sowie journalistisch-redaktionelle Angebote unterbreitet muss nach §5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum bereitstellen. Sonst drohen Abmahnungen.
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Wer im Internet ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, sowie journalistisch-redaktionelle Angebote unterbreitet muss nach §5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum bereitstellen. Sonst drohen Abmahnungen.
Wie alle Praktikanten hat auch Laura die Aufgabe, im Blog über ihr Praktikum zu berichten. Im ersten Teil zeigt sie ihre Erwartungen auf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Beispiel FC Bayern zeigt: Über die Zeit kommt es zwischen operativem Geschäft und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu Wechselwirkungen. Gute PR führt zu guten Geschäftsergebnissen. Gute Ergebnisse bieten Chancen für gute PR.
Das Internet ist mobil geworden. Laut der „ARD/ ZDF-Onlinestudie 2013“ besuchten im vergangenen Jahr mehr als 54 Millionen Menschen hierzulande das Internet. 41 Prozent von ihnen stellten die Verbindung zum Netz über ein mobiles Endgerät her. In 19 Prozent der deutschen Haushalte ist inzwischen auch ein Tablet anzutreffen. Ein Jahr zuvor waren es gerade einmal acht Prozent. Marketing muss sich diesem Trend anpassen.
Mit Location Based Services (LBS) können Unternehmen neben ihren treuen Kunden auch potentielle neue Kunden über das Mobiltelefon in die eigene Filiale leiten.