Wer im Internet ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, sowie journalistisch-redaktionelle Angebote unterbreitet muss nach §5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum bereitstellen. Sonst drohen Abmahnungen.
Wer im Internet ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, sowie journalistisch-redaktionelle Angebote unterbreitet muss nach §5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum bereitstellen. Sonst drohen Abmahnungen.
Seit kurzem ist es amtlich: Google bindet sein soziales Netwerk Google+ direkt in die Suchergebnisse ein. Die SEO verändert sich dadurch deutlich.
Das Video halte ich ja schon seit langem für das beste PR-Instrument. Es kann komplexe Sachverhalte darstellen und dabei Emotionen übertragen. Die Kombination Sehen und Hören verstärkt zudem die Erinnerung bei den Zielgruppen. Nicht zuletzt ist es heute einfacher geworden, qualitativ hochwertige Videos zu drehen. Genau darauf baut „Das Buch zum erfolgreichen Online-Marketing mit YouTube“ auf.
Ich bin enttäuscht. Zumindest war ich das anfänglich. Mit Vorfreude hatte ich mich zur Bloocon 2014 in Münster angemeldet. Der Veranstalter Bloofusion ist Herausgeber von Suchradar. Einem tollen on-offline Magazin zu SEO, SEA und SEM.
Der Einsatz von Multimedia in der PR macht derzeit unter Experten der Branche Schlagzeilen. Auslöser war eine Kampagne von „PR Newswire“ für das chinesische Lushan-Gebirge, die eines der beliebtesten Tourismus-Ziele des Reichs der Mitte erfolgreich in eine international bekannte Marke wandelte. Die umfassende und vielfältige Strategie schärfte erneut die Vorteile von Multimedia-Kampagnen für die PR-Arbeit an: Eine viel höhere Reichweite und damit das Eindringen in Adressatenschichten, die ansonsten nicht hätten erreicht werden können.